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Aktuelles
Schiedsrichteranwärterlehrgang 2026
Liebe Sportfreunde,
im Januar 2026 wird der nächste Schiedsrichteranwärterlehrgang des KFV Stormarn stattfinden. Bitte beachten Sie die Termine, Hinweise und Gebühren im Folgenden.
Der Lehrgang wird voraussichtlich im Sportlerheim des SV Siek stattfinden. Die vorläufigen Lehrgangstermine lauten:
Freitag, 09.01.2026, 19.00 – 20.00 Uhr (Lehrgangsstart, Infoveranstaltung)
Samstag, 17.01.2026, 10.00 – 17.00 Uhr
Sonntag, 18.01.2026, 10.00 – 15.00 Uhr
Samstag, 24.01.2026, 10.00 – 17.00 Uhr
Sonntag, 25.01.2026, 10.00 – 14.00 Uhr (Lauf-/ schriftliche Prüfung)
Der Lehrgang beginnt am 09.01.2026 mit einem Informations- und Kennenlernabend. Der Besuch dieses Termins ist absolute Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang und auch offen für Vereinsvertretungen (insb. Vereinsschiedsrichterbeauftragte).
Bei der Anmeldung von jugendlichen Anwärtern sollte ein(e) Erziehungsberechtigte(r) am Informationsabend anwesend sein.
Am 25.01.2026 findet die Prüfung statt.
Die Teilnahme an allen Terminen ist grundsätzlich Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zur oben genannten Prüfung. Das Fehlen an einzelnen Lehrgangsterminen / zu einzelnen Lehrgangszeiten ist daher nur in begründeten Ausnahmefällen aus wichtigem Grund und nach vorheriger Abmeldung möglich.
Die Teilnahmegebühr beträgt 95,00 € und wird in der Regel vom meldenden Verein
getragen.
Am 17. und 24.01. wird jeweils ein Mittagessen gereicht, am 18. und 25.01. werden belegte Brötchen bestellt. Hierzu wird ein Eigenanteil von insgesamt 25,00 € vor Ort in bar fällig. Auch diese Kosten werden i. d. R. vom Verein getragen; Quittungen dafür können selbstverständlich ausgestellt werden.
Besondere Hinweise bezüglich der gewünschten Speisen (Intoleranzen, vegetarisch, vegan, kein Schwein, …) sind mit der Anmeldung anzugeben.
Getränke können vor Ort käuflich erworben werden. Es ist vor Ort nicht zulässig, eigene mitgebrachte Getränke zu konsumieren.
Die Lehrgangsgebühren beinhalten neben der theoretischen Ausbildung noch die anschließende Patenschaft / das Tandempfeifen zur praktischen Ausbildung nach Bestehen des Lehrganges. Bei Nichtbestehen wird die Gebühr nicht anteilig erstattet!
Verbindliche Anmeldungen zu diesem Lehrgang sind bis spätestens 05.01.2026 unter Verwendung des beigefügten Formulars „Prüfungsprotokoll“ (schriftlich per E-Mail) an den Kreisschiedsrichterausschuss zu richten: anmeldung@sr-stormarn.de
Zwingend ist hierbei, dass die Anmeldung aus dem DFBnet-Vereinspostfach versendet wird; aus Gründen der Datenverarbeitung muss die Anmeldung als beschreibbare Excel-Datei eingehen und darf kein Scan o.ä. im PDF-Format sein. Auf Vereinsstempel und Unterschriften kann verzichtet werden, der Versand aus dem Postfach reicht zur Authentifizierung und gilt auch damit als verbindlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass man i. d. R. nur für den Verein als Schiedsrichter aktiv sein kann, für den man auch spielt!
Bitte achten Sie darauf, dass im Prüfungsprotokoll zwingend eine korrekte E-Mail Adresse des Anwärters verzeichnet ist. An diese wird anschließend eine Anmeldebestätigung und die Zugangsberechtigung zum Online Lernen verschickt. Bitte berücksichtigen Sie, dass zwischen Anmeldung und Versand einer Anmeldebestätigung einige Tage vergehen können.
Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung zum Schiedsrichteranwärterlehrgang verbindlich ist und auch bei Nichtantritt oder Ausscheiden aus dem Lehrgang keine Erstattung der Gebühren erfolgt bzw. die Zahlungsverpflichtung bestehen bleibt.
In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass gemeldete Kinder unter vierzehn Jahren starke Schwierigkeiten hatten, den hohen Mengen an Unterrichtsstoff zu folgen und nicht selten durch die Prüfung durchfielen. Auch nach Bestehen von Nachprüfungen kam es in den Spielleitungen häufig zu Problemen, die ältere Teilnehmer in der Form nicht hatten. Kinder unter vierzehn Jahren werden daher zum Schiedsrichteranwärterlehrgang nur im Einzelfall zugelassen, wenn der meldende Verein unaufgefordert bei der Meldung ausführlich darstellt, weshalb das Kind schon in jungem Alter zum Schiedsrichter geeignet ist.Ansonsten empfehlen wir, bis zum 14. Lebensjahr zu warten und einem jungen Menschen auf diese Weise ein demotivierendes Negativerlebnis als Schiedsrichter zu ersparen. Über die Zulassung zum Lehrgang entscheidet der Schiedsrichterausschuss nach Eingang der Anmeldung.
Mit sportlichen Grüßen,
Luca Seils
- Lehrwart im KSA Stormarn